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   LSG Bayern, 27.08.2008 - L 2 U 236/08 ER   

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https://dejure.org/2008,24033
LSG Bayern, 27.08.2008 - L 2 U 236/08 ER (https://dejure.org/2008,24033)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.08.2008 - L 2 U 236/08 ER (https://dejure.org/2008,24033)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. August 2008 - L 2 U 236/08 ER (https://dejure.org/2008,24033)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Verletztenrente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 20 v.H aufgrund eines diagnostizierten postthrombotischen Syndroms am Bein nach einem Arbeitsunfall; Voraussetzungen für eine Anordnung der Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

    Auszug aus LSG Bayern, 27.08.2008 - L 2 U 236/08
    Es kann dahinstehen, ob die Vorschrift ein sogenanntes Kompetenz-Kann oder ein Ermessens-Kann beinhaltet (BSG Beschluss vom 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B).
  • LSG Bayern, 13.01.2010 - L 2 U 450/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Gesundheitsstörung -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.08.2008 - L 2 U 236/08
    Im Hauptsacheverfahren (L 2 U 450/07) ist streitig, ob der Arbeitsunfall des Klägers vom 11.04.1981 Ursache für das im Januar 2004 diagnostizierte postthrombotische Syndrom am linken Bein ist und die Beklagte deshalb Rente zu zahlen hat.
  • LSG Bayern, 27.05.2009 - L 18 R 178/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Aussetzung der Vollstreckung

    Für das Berufungsverfahren ist entsprechend §§ 719 Abs. 1 Satz 1, 707 ZPO grundsätzlich darauf abzustellen, ob die Vollstreckung einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde (Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.10.2008 - L 3 U 593/08 ER; Beschlüsse des LSG Bayern vom 27.08.2008 - L 2 U 236/08 ER, 14.01.2009 - L 17 U 463/08 ER).
  • LSG Bayern, 01.12.2020 - L 18 SB 160/20

    Verfahrensrecht: Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung

    Ausschlaggebend für das unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Wertung gefundene Abwägungsergebnis war vorliegend, dass die auf Seiten der Klägerin bei Nichtvollstreckung des Gerichtsbescheids (und dessen späterer Bestätigung im Berufungsverfahren) eintretenden Nachteile schwerer wiegen als die auf Seiten des Beklagten bei Vollstreckung des Gerichtsbescheids (und dessen späterer Aufhebung im Berufungsverfahren) eintretenden Nachteile (vgl. zur Abwägung bei Leistungsklagen und zum Aspekt des nicht zu ersetzenden Nachteils LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.10.2008, L 3 U 593/08 ER; LSG Bayern vom 27.08.2008, L 2 U 236/08 ER; LSG Bayern vom 14.01.2009, L 17 U 353/08 ER).
  • LSG Bayern, 02.02.2010 - L 19 R 1039/09

    Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Dauer der Leistungseinschränkung -

    Für das Berufungsverfahren ist grundsätzlich darauf abzustellen, ob die Vollstreckung einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde (Beschlüsse des LSG Bayern vom 27.08.2008 - L 2 U 236/08 ER, 15.05.2009 - L 2 U 60/09 ER, 27.05.2009 - L 18 R 178/09 ER - mwN).
  • LSG Bayern, 17.12.2009 - L 19 R 936/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung gem § 199 Abs 2 S 1

    Für das Berufungsverfahren ist grundsätzlich darauf abzustellen, ob die Vollstreckung einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde (Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.10.2008 - L 3 U 593/08 ER, Beschlüsse des LSG Bayern vom 27.08.2008 - L 2 U 236/08 ER und 27.05.2009 - L 18 R 178/09 ER - mwN).
  • LSG Bayern, 02.03.2009 - L 17 U 463/08

    Aussetzung der Vollstreckung - Vorverfahren als Klagevoraussetzung

    Diese bestimmt sich im Regelfall danach, ob die Vollstreckung einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde (Beschlüsse LSG Berlin-Brandenburg vom 09.10.2008 - L 3 U 593/08 ER, LSG Bayern vom 27.08.2008 - L 2 U 236/08 ER, LSG Bayern vom 14.01.2009 - L 17 U 353/08 ER).
  • LSG Bayern, 03.03.2010 - L 20 R 924/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung - Geltendmachung

    Für das Berufungsverfahren ist grundsätzlich darauf abzustellen, ob die Vollstreckung einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde (Beschlüsse des LSG Bayern vom 27.08.2008 - L 2 U 236/08 ER, 15.05.2009 - L 2 U 60/09 ER, 27.05.2009 - L 18 R 178/09 ER - mwN).
  • LSG Bayern, 03.12.2009 - L 19 R 935/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung gem § 199 Abs 2 S 1

    Für das Berufungsverfahren ist grundsätzlich darauf abzustellen, ob die Vollstreckung einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde (Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.10.2008 - L 3 U 593/08 ER, Beschlüsse des LSG Bayern vom 27.08.2008 - L 2 U 236/08 ER und 27.05.2009 - L 18 R 178/09 ER - mwN).
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